Der Josef-Krainer-Hilfsfonds bietet eine einmalige, nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung für Steierinnen und Steirer, die sich in einer Notlage befinden.
Um ein Ansuchen auf eine Gewährung einer einmaligen Beihilfe aus dem Josef-Krainer-Hilfsfonds zu stellen, können Sie sich direkt mit dem Josef-Krainer-Hilfsfonds in Verbindung setzen oder ein formloses Schreiben unter Angabe Ihres Anliegens an den Josef-Krainer-Hilfsfonds übermitteln.
Anfragen und Anträge bitte ausschließlich an folgenden Kontakt stellen!!!
Josef-Krainer-Hilfsfonds:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung Landesamtsdirektion Josef-Krainer-Hilfsfonds,
Isolde Riegler
Burgring 4
8010 Graz
Telefon: 0316/877-2963
Fax: 0316/877-2294
E-Mail: isolde.riegler@stmk.gv.at