Wer darf was in der Pflege? Neuerungen in der Pflege

Von der Entfernung subkutaner und periphervenöser Verweilkanülen bis zur Erstverordnung von Medizinprodukte. Die jüngsten Novellen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes brachten sowohl für die Pflegeassistenzberufe sowie den gehobenen Dienst Kompetenzerweiterungen mit sich.

Der aktualisierte AK-Pocketguide „Wer darf was?“ gibt einen Überblick darüber, welche Tätigkeiten im Rahmen der Erstverordnung oder der medizinischen Diagnostik und Therapie von den verschiedenen Pflegeberufen durchgeführt werden dürfen.
Diesen finden Sie als Download auf der AK Website. Darüber hinaus können Sie ihn über die Abteilung Gesundheit, Pflege und Betreuung bestellen. Kontakt: 05-7799 oder gesund.pflege@akstmk.at.

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