Das Gros der Beschäftigten im privaten Kinderbetreuungsbereich wird nach dem Mindestlohntarif bezahlt. Doch wie wird dieser bestimmt? Und warum gibt es für diese Beschäftigten keinen Kollektivvertrag? Die KOMPETENZ bat Eva Scherz vom GPA-djp-Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziales, Kinder- und Jugendhilfe um Antworten.
KOMPETENZ: Was ist der Mindestlohntarif?
Eva Scherz: Dort, wo es auf Arbeitgeberseite keine Partner für Kollektivverträge gibt, wird über das Bundeseinigungsamt ein Mindestlohntarif für die betroffenen Beschäftigten festgesetzt.
KOMPETENZ: Wie wird der Mindestlohntarif beziehungsweise seine Erhöhung festgesetzt?
Eva Scherz: Für einen Mindestlohntarif stellt die Gewerkschaft einen Antrag. Dann findet eine Verhandlung im Bundeseinigungsamt statt, wo sowohl ArbeitgebervertreterInnen als auch ArbeitnehmervertreterInnen in einem Senat darüber verhandeln, wie hoch der Mindestlohntarif beziehungsweise wie hoch die Erhöhung sein soll. Das Arbeitsministerium stellt dabei den Raum und die Ressourcen zur Verfügung, damit sich die beiden Gruppen einigen können.
KOMPETENZ: Wie oft finden solche Sitzungen statt?
Eva Scherz: Grundsätzlich bringen die Gewerkschaften einmal im Jahr einen Antrag pro Mindestlohntarif ein – so wie auch bei Kollektivvertragsverhandlungen. Im Fall der Beschäftigen in privaten Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen gibt es nun heuer eine Ausnahmesituation. Wegen der Coronakrise wurde von den Gewerkschaften GPA-djp und Vida unterjährig eine Ergänzung eingebracht. Dabei geht es um eine Coronazulage.
PadägogInnen, Tageseltern und BetreuerInnen in vergleichbaren Einrichtungen haben eine solche Zulage in Höhe von 500 Euro bekommen. Diese wollten wir nun auch für jene in ganz Österreich erreichen, die dem Mindestlohntarif unterliegen. Die GPA-djp hat einen entsprechenden Antrag für ElementarpädagogInnen, KindergruppenbetreuerInnen und Tageseltern eingebracht. Gleichzeitig hat die Vida einen Antrag für AssistentInnen und HelferInnen gestellt.
KOMPETENZ: Wäre es nicht wünschenswert, auch für diese Beschäftigten in der Kinderbetreuung einen Kollektivvertrag zu haben?
Eva Scherz: Natürlich wäre es wünschenswert.
KOMPETENZ: Woran liegt es, dass hier kein Kollektivvertrag zur Anwendung kommt?
Eva Scherz: Es scheitert daran, dass sich die Arbeitgeber in diesem Bereich nicht organisieren. Sie hätten die Möglichkeit, dass sie der Sozialwirtschaft Österreich beitreten, da sind auch bereits einige Vereine Mitglied, die Kinderbildung und -betreuung anbieten. Dort gäbe es einen Kollektivvertrag. Eine andere Möglichkeit wäre, dass sich private Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen zusammentun und mit uns, der GPA-djp, einen Kollektivvertrag abschließen.