Warum Gewerkschaft

Der ÖGB und die dazugehörigen Fachgewerkschaften ist/sind ein Verein. Jeder Verein braucht Mitglieder. Je mehr Mitglieder um so stärker kann der ÖGB auch für die Interessen der ArbeitnehmerInnen auftreten.

Was hat uns die Gewerkschaft bisher gebracht? Die Errungenschaften des ÖGB seit seiner Gründung:

1945 Rechtsüberleitungsgesetz als Grundlage des österr. Sozialrechtes, AK-, Feiertagsruhegesetzes

1946 Arbeiterurlaubs-, Jugendeinstellungsgesetz

1947 Sozialversicherungs-, Kollektivvertrags-, Betriebsräte-, Arbeitsinspektionsgesetz

1948 Herabsetzung der Altersgrenze für weibliche Versicherte und Witwen in der Rentenversicherung

1949 Arbeitslosenversicherungsgesetz bringt wieder das Versicherungsprinzip zurück, Kinderbeihilfengesetz

1950 Novelle zum Kinderbeihilfengesetz

1951 Mindestlohntarif-, Wohnungsbeihilfengesetz,

1952 Gründung des Verbandes für Sozialtourismus mit Einführung von verbilligten Urlaubsmarken

1953 Jugendeinstellungsgesetz zur Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit

1954 Heimarbeitsgesetz

1955 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

1956 Arbeitsplatzsicherungsgesetz

1957 Mutterschutzgesetz

1958 Verhandlungen zur Arbeitszeitverkürzung auf 45 Stunden

1959 Generalkollektivvertrag zur Einführung der 45-Stundenwoche tritt in Kraft

1960 Säuglings-, Geburtenbeihilfe und Karenzurlaubsgesetz

1961 Auslandsrentenübernahmegesetz

1962 Hausgehilfen- Hausangestelltengesetz

1963 Schaffung des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen der Paritätischen Kommission

1964 Verlängerung des Mindesturlaubs durch General-Kollektivvertrag auf 3 Wochen

1965 Pensionsanpassungsgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz

1966 Mit der 19. ASVG-Novelle wird das Risiko „Krankheit“ entschärft

1967 Beamten-, Kranken-, Urlaubsversicherungsgesetz, Bundespersonalvertretungsgesetz

1968 Kinderbehilfe wird durch einheitliche und höhere Familienbeihilfe ersetzt

1969 Berufsausbildungs- Arbeitsmarktförderungsgesetz

1970 General-KV über die schrittweise Einführung der 40-Stundenwoche, Änderung Arbeitszeitgesetz

1971 Schülerbeihilfengesetz

1972 Jugendvertrauensräte-, Arbeitnehmerschutzgesetz

1973 Beschluss des Arbeitsverfassungsgesetz

1974 Entgeltfortzahlungsgesetz- Lohnfortzahlungen bei Krankheit und Urlaub

1975 Die 40 Stundenwoche tritt in Kraft, Familienrechtsreform

1976 Beschluss des Urlaubsgesetzes, Erhöhung des Mindesturlaubes, Pflegefreistellung

1977 Entgeltsicherungsgesetz

1978 Reform der Berufsausbildung

1979 Gleichstellung der ArbeitnehmerInnen mit den Angestellten bei Abfertigung, Gleichbehandlungsgesetz

1980 Mitbestimmung der ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat wird neu geregelt

1981 Verbesserung Nachtschicht-Schwerarbeitergesetz

1982 Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz

1983 Etappenweise Verlängerung des Mindesturlaubs von vier auf fünf Wochen

1984 Arbeitsruhegesetz

1985 erste Kollektivverträge mit kürzerer Arbeitszeit als 40 Std.

1986 Verbesserung Arbeitsverfassungsgesetz

1987 Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz tritt in Kraft

1988 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz

1989 Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz, Elternkarenzurlaubsgesetz – Karenz für Väter

1990 ÖGB fordert 10.000 öS Mindestlohn – erreicht in den Kollektivvertägen der nächsten 10 Jahre

1991 Zuverdienstgrenzen für PensionistInnen fallen

1992 Gleichbehandlungspaket, Lehrlingsfreifahrt

1993 Nachtschicht-Schwerarbeitergesetz, Pflegegeld

1994 Reform der Sozialversicherungsorganisation

1995 Start der „Aktion Fairness“ des ÖGB zur Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten

1996 Maßnahmenkatalog der Sozialpartner für Beschäftigungsoffensive

1997 Sozialpartnereinigung zur Arbeitszeitflexibilisierung auf kollektivvertraglicher Grundlage

1998 Freiwillige Selbsversicherung für geringfügig Beschäftigte in Kraft

1999 Steuerreform bringt Entlasstung für ArbeitnehmerInnen

2000 Angleichung der Entgeltfortzahlungsfristen der Arbeiter und Angestellten

2001 Sozialpartnereinigung zur Modernisierung des Arbeitnehmerschutzes

2002 Abfertigung neu

2003 ÖGB erreicht durch Aktionen und Streiks Abmilderung der Härten der geplanten Pensionsreform

2004 Sozialpartnereinigung über Entgeltschutz für Arbeitslose

2005 Schwerarbeiterregelung, Änderung der Dienstleistungsrichtlinie

2008 25% Zuschlag für Mehrarbeit für Teilzeitbeschäftigte

Nicht zu Vergessen die unzähligen Kollektivverträge!
Anders als in Deutschland sind rund 90 % der Arbeitsverhältnisse durch einen Kollektivvertrag abgesichert. Die meisten dieser Kollektivverträge werden jährlich verhandelt.

Ohne ÖGB mit seinen vielen Mitgliedern würde es das oben angeführte (und noch vieles mehr) nicht geben!
Und wenn viele der Meinung sind, wir brauchen keinen ÖGB und es wäre niemand  Mitglied: all diese Errungenschaften wären schnell wieder weg –  so schnell könnte man gar nicht schauen.

Daher ein Danke all jenen, die schon Mitglied sind. Und alle die es noch nicht sind,  sind herzlich eingeladen, Mitglied zu werden und dadurch unsere  Ansprüche (und die unserer Kinder), abzusichern.

Noch mehr Informationen und Aktuelle Themen findest du auf ÖGB

und auch auf GPA

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