Ihre Registrierung im Gesundheitsberuferegister ist 5 Jahre gültig. Ohne eine gültige Registrierung dürfen Sie Ihren Beruf nicht ausüben. Vor Ablauf der 5-Jahres-Frist ist eine Verlängerung Ihrer Berufsberechtigung notwendig.
hier findest du alle Infos dazu: Verlängerung der Berufsberechtigung | Arbeiterkammer Steiermark und hier die Termine in den AK-Außenstellen der Bezirke.