Verlängerung der Berufsberechtigung der Gesundheitsberufe

Die AK Steiermark ist Registrierungebehörde für das Gesundheitsregister. © -, AK Stmk

Ihre Registrierung im Gesundheitsberuferegister ist 5 Jahre gültig. Ohne eine gültige Registrierung dürfen Sie Ihren Beruf nicht ausüben. Vor Ablauf der 5-Jahres-Frist ist eine Verlängerung Ihrer Berufsberechtigung notwendig.

hier findest du alle Infos dazu: Verlängerung der Berufsberechtigung | Arbeiterkammer Steiermark und hier die Termine in den AK-Außenstellen der Bezirke.

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