KV-Abschluss für die Angestellten im Güterbeförderungsgewerbe – EssenszustellerInnen

Die ursprünglich vereinbarte Erhöhung der Gehälter um 2,47% mit 1.1.2024 konnte folgend nachverhandelt und verbessert werden:

  • Erhöhung aller Mindestgehälter um 9,17% jedoch aber mindestens um € 165,–.
  • Der Mindestbetrag von € 165,– wirkt in der Hälfte aller Stufen (1a-c, 2 a-b und 3a) und berücksichtigt damit stärker die unteren Gehälter.
  • Durch den Mindestbetrag werden die Mindestgehälter im Schnitt um 9,38% erhöht.
  • Geltungstermin: 1. Jänner 2024

dein Betriebsratsteam

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