Kündigungsfristen

Kündigung durch den Dienstgeber:
1 – 2 Dienstjahren =  6 Wochen
3 – 5 Dienstjahren  = 2 Monate
6 – 15 Dienstjahren = 3 Monate
16 – 25 Dienstjahren  = 4 Monate
Ab 25 Dienstjahren =  5 Monate

Kündigung durch die DienstnehmerIn:
Ohne Rücksicht auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses – einen Monat
Die Kündigungszeit endet am 15. oder Letzten eines Kalendermonats.

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