Liebe KollegInnen,
weil es auch mal erfreuliche Nachrichten geben darf:
Der Nationalrat hat gestern mit einer Novelle des AVRAG einen 4-wöchigen Rechtsanspruch für Eltern auf Freistellung zur Begleitung ihrer Kinder in Rehabilitationseinrichtungen beschlossen. Die Forderung entsprach schon bisher der Bundesarbeitskammer-Beschlusslage.
Konkret gilt ab 1. November 2023:
- Leibliche Eltern, Pflegeeltern und Wahleltern bzw. deren Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebensgefährten bekommen einen Rechtsanspruch auf Freistellung
- Anders als der bisherige § 14b AVRAG (Begleitung schwersterkrankter Kinder) besteht der Anspruch auf Begleitung zum stationären Aufenthalt im Rahmen einer Reha-Einrichtung (sprich: Reha nach einer schweren Erkrankung, daher sind § 14b und § 14e zwei getrennte Ansprüche)
- Erfasst sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
- Der Anspruch besteht für höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr und pro Kind, Teilbarkeit zwischen Eltern möglich
- Gleichzeitige Inanspruchnahme durch beide Elternteile nicht möglich, außer, die SV bewilligt eine „familienorientierte Rehabilitation“
- Kein Anspruch auf EFZ vom Arbeitgeber; wie bei Familienhospizkarenz wird aber Anspruch auf Pflegekarenzgeld begründet
Auf der Parlamentswebsite war die finale Version noch nicht zu finden, dafür aber ein Kurzbericht: Nationalrat: Freistellung soll Eltern bei Reha-Aufenthalt von Kindern unterstützen (PK0798/05.07.2023) | Parlament Österreich.