Freistellungsanspruch für Kinder-Reha beschlossen

Liebe KollegInnen,

weil es auch mal erfreuliche Nachrichten geben darf:

Der Nationalrat hat gestern mit einer Novelle des AVRAG einen 4-wöchigen Rechtsanspruch für Eltern auf Freistellung zur Begleitung ihrer Kinder in Rehabilitationseinrichtungen beschlossen. Die Forderung entsprach schon bisher der Bundesarbeitskammer-Beschlusslage.

Konkret gilt ab 1. November 2023:

  • Leibliche Eltern, Pflegeeltern und Wahleltern bzw. deren Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebensgefährten bekommen einen Rechtsanspruch auf Freistellung
  • Anders als der bisherige § 14b AVRAG (Begleitung schwersterkrankter Kinder) besteht der Anspruch auf Begleitung zum stationären Aufenthalt im Rahmen einer Reha-Einrichtung (sprich: Reha nach einer schweren Erkrankung, daher sind § 14b und § 14e zwei getrennte Ansprüche)
  • Erfasst sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
  • Der Anspruch besteht für höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr und pro Kind, Teilbarkeit zwischen Eltern möglich
  • Gleichzeitige Inanspruchnahme durch beide Elternteile nicht möglich, außer, die SV bewilligt eine „familienorientierte Rehabilitation“
  • Kein Anspruch auf EFZ vom Arbeitgeber; wie bei Familienhospizkarenz wird aber Anspruch auf Pflegekarenzgeld begründet

Auf der Parlamentswebsite war die finale Version noch nicht zu finden, dafür aber ein Kurzbericht: Nationalrat: Freistellung soll Eltern bei Reha-Aufenthalt von Kindern unterstützen (PK0798/05.07.2023) | Parlament Österreich.

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