Urlaubsanspruch pro Jahr:
Dem/r DienstnehmerIn gebührt in jedem Dienstjahr ein Urlaub im Ausmaß von 5 Wochen, das sind 25 Arbeitstage. Während des Urlaubes gebührt der DienstnehmerIn das in den letzten drei Monaten durchschnittlich bezogene Entgelt.
erhöhter Urlaubsanspruch:
Kinderbetreuung: es besteht ein erhöhter Urlaubsanspruch nach 25 Dienstjahren gem. §2 Abs. 1 Urlaubsgesetz.
Im Home Service: Nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit besteht ein Anspruch auf einen zusätzlichen Tag.
Zusatzurlaub laut Kollektivvertrag Sozialwirtschaft (SWÖ) und Mobile Dienste:
Das Urlaubsausmaß erhöht sich
- nach 1-jähriger Betriebszugehörigkeit auf 26
- nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit auf 27 Arbeitstage
- nach 10-jähriger Betriebszugehörigkeit auf 28 Arbeitstage
- nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit auf 30 Arbeitstage
- nach 20 jähriger Betriebszugehörigkeit auf 31 Arbeitstage
Diese Regelung gilt als Vorgriff auf die Erhöhung des Urlaubes nach 25 Dienstjahren gem. §2 Abs. 1 UrlG.
Urlaubsvereinbarung
Urlaub ist immer zu vereinbaren!!!!!!
Der Arbeitgeber kann MitarbeiterInnen nicht auf Urlaub schicken! MitarbeiterInnen müssen nicht Urlaub nehmen, wenn Arbeitgeber es will. Auch bei „Betriebsurlaub“ in der Kinderbetreuungseinrichtung, müssen MitarbeiterInnen nicht Urlaub konsumieren. Sie müssen sich arbeitsbereit erklären, damit der Arbeitgeber sie für Arbeiten in allen Kinderbetreuungseinrichtungen des Sozialzentrums heranziehen können.
MitarbeiterInnen können nicht einfach auf Urlaub gehen (außer die Pflegefreistellung ist schon erschöpft und das Kind unter 12 wird neuerlich krank)
Urlaub dient der Erholung und nicht zum Abbau von Minusstunden. Urlaub ist immer in vorhinein zu vereinbaren und nicht im nachhinein – um eventuelle Lücken im Dienstplan auszugleichen.
VH intern gibt es die Vorgabe, dass kein/e MitarbeiterIn mehr als 31 Urlaubstage stehen haben SOLL (nicht MUSS). Ein Auszug aus Regulativ „Urlaub“
„Das Urlaubsjahr von MitarbeiterInnen ist grundsätzlich das Arbeitsjahr. Die Volkshilfe Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH legt für oben angeführten Beschäftigte im Sinne des Erholungszweckes des Urlaubes folgendes fest: Alle Urlaube müssen so geplant werden, dass zu keinem Zeitpunkt mehr als 31 Tage Urlaubsanspruch bestehen.
Empfehlung: Urlaubswunsch SCHRIFTLICH, z.B. mit dem Abwesenheitsschein, deiner Vorgesetzten bekanntgeben. Zuvor noch eine Kopie davon machen und draufschreiben wann man den wen gegeben hat. Wenn ca. 14 Tage keine Rückmeldung kommt, dann gilt der Urlaub als genehmigt!!!
Als Hilfestellung bei den Urlaubsvereinbarungen haben Betriebsrat und Geschäftsführung ein Regulativ vereinbart: urlaub
Mehr Infos zum Thema https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/urlaub/Urlaub.html:
Solltest du noch Fragen haben oder sonstige Unterstützung, dann bitte melde dich
dein Betriebsratsteam