Muss ich zum Dienst „einspringen“ oder länger als geplant arbeiten?

Nein

Einmal vereinbarter Dienstplan kann auch nur wieder im Einvernehmen geändert werden.

Das heißt:

wenn am Dienstplan frei steht, dann kann das auch nur im Einvernehmen abgeändert werden. Wenn du aus persönlichen Gründen nicht einspringen/zur Tagung fahren kannst – dann kannst/darfst du auch sagen „tut mir leid ich kann nicht“ und musst nicht mal den Grund nennen.

2 Antworten zu “Muss ich zum Dienst „einspringen“ oder länger als geplant arbeiten?

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