Abfertigung – Regelungen alt/neu
Abfertigung alt:
Ab 3 Jahre das zweifache Gehalt
Ab 5 Jahre das dreifache Gehalt
Ab 10 Jahre das vierfache Gehalt
Ab 15 Jahre das sechsfache Gehalt
Ab 20 Jahre das neunfache Gehalt
Ab 25 Jahre das zwölffache Gehalt
Abfertigung neu:
Die Abfertigung „Neu“ gilt für alle MitarbeiterInnen, deren Dienstverhältnis nach dem 31.12.2002 begonnen hat.
Der Abfertigungsanspruch geht nicht mehr verloren, unabhängig davon, wie das Dienstverhältnis endet. Abfertigung neu – bei Beendigung des Dienstverhältnis: MA Vorsorgekasse Info bei DV Ende
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