Hier sind die Leistungen des Betriebsrats-Fonds angeführt: BR Fonds Statut ab Mai 2025 Die Verwaltung des Betriebsratsfonds erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Über alle aus diesem Statut entstehenden Fragen entscheidet der Betriebsrat.
Wie komme ich zum Zuschuss?
Ganz einfach: Antragsformular ausfüllen, eine Kopie der Rechnung oder Zahlungsbestätigung (bei Weiterbildungszuschuss auch eine Teilnahmebestätigung) dazu. An das Betriebsratsbüro schicken (per Post, per Mail, per Fax) oder einfach einer BetriebsrätIn vor Ort mitgeben.
Hier das BR Fonds Antragsformular
Beschreibung des Betriebsratsfond
1.) Das durch den Betriebsrat vertretene Personal der Volkshilfe Steiermark unterhält einen Betriebsratsfonds für die Angestellten, der vom Angestelltenbetriebsrat verwaltet wird.
2.) Am Betriebsratsfonds der Volkshilfe Steiermark nehmen sämtliche Beschäftigten des Betriebes teil.
3.) Der Betriebsratsfonds setzt sich zusammen aus:
a.) der Betriebsratsumlage
b.) Zuwendungen der Firmenleitung
c.) Spenden, sonstige Zuwendungen und Einnahmen
4.) Die Betriebsratsumlage beträgt für alle beschäftigten Angestellten 0,5% des Bruttogehalts pro Monat.
Dieser Betrag wird im Zuge der Lohn- und Gehaltsauszahlungen der Volkshilfe in Abzug gebracht und ist monatlich auf das Konto des Betriebsratsfonds zu überweisen.
5.) Alle Beschäftigten der Volkshilfe gelten vom Beginn des Dienstverhältnisses an als Fondsteilnehmer.
Sie sind zur Leistung der Betriebsratsumlage verpflichtet und zum Bezug der ordentlichen Beihilfen mit den im Statut enthaltenen Fristen berechtigt. Die Berechtigung zum Bezug der Leistungen aus dem Fonds erlischt, wenn der Fondsteilnehmer mit der Zahlung seiner Beiträge mehr als 3 Monate im Rückstand ist oder das Dienstverhältnis aufgelöst wird.
6.) Der Betriebsratsfonds dient:
- Zur Deckung der Kosten der Geschäftsführung des Betriebsrates und zur Errichtung und Erhaltung von Wohlfahrtsmaßnahmen, sowie zur Durchführung von Wohlfahrtsmaßnahmen zugunsten der Arbeitnehmerschaft.
- Wohlfahrtsmaßnahmen sind Leistungen im Rahmen der Kultur und Sportförderung, sowie Betriebsausflüge oder Leistungen zu besonderen Anlässen einzelner Beschäftigter, als auch Leistungen zur beruflichen Weiterbildung. (Voraussetzung: 6 Monate Beschäftigung)
- Leistungen die gewährt werden erfolgen in Abhängigkeit zum Vermögen des Betriebsratsfonds, in jedem Fall immer über Antrag und Beschluss des Betriebsrates.
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