Urlaubsplanung

Dieses Regulativ  kann nur nach vorheriger Zustimmung des Betriebsrates geändert werden.

Verantwortung: Die EinrichtungsleiterIn erstellt einen Urlaubsplan für jede Organisations- einheit, in dem der Urlaubsverbrauch von sämtlichen MA des jeweiligen Teams aufscheint.                                                                           Zeitraum: Der Urlaubsplan umfasst einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten .                                                                                                     Vereinbarung Urlaubsverbrauch: Zwischen der EinrichtungsleiterIn und den einzelnen MA ist in diesem Urlaubsplan der Konsum von derart vielen Urlaubstagen zu vereinbaren, sodass die Vorgaben des geltenden Regulativs „Urlaube“ der jeweiligen Fachbereiche zum Urlaubsverbrauch umgesetzt werden.                                                                                                                          Frist: Der Urlaubsplan muss mindestens ein Monat vor Beginn des betroffenen Zeitraums abgeschlossen sein.                                                                          Freigabe und Veröffentlichung/Aushang: Die LeiterIn gibt die Urlaube auf dem Urlaubsplan frei und stellt sicher, dass der Urlaubsplan an einer allgemein zugänglichen Stelle aufgelegt wird.Haben alle vom Urlaubsplan erfassten MA einen PC-Zugang, kann die Auflage in elektronischer Form erfolgen. Auf Wunsch der MA ist ihr von der EinrichtungsleiterIn ein Ausdruck auszuhändigen.Die Archivierung der abgeschlossenen Urlaubspläne hat jedenfalls elektronisch zu erfolgen.

Urlaubsplanung im „ALEX“: In allen Einrichtungen, die das Planungsprogramm „ALEX“ verwenden, sind die geplanten Urlaube unverzüglich von der zuständigen LA im Programm einzutragen.

Änderungen der Urlaubsplanung: Wünscht eine MA nachträglich eine Änderung des bereits freigegebenen Urlaubsplans (zusätzlicher Urlaubskonsum, Verschiebung oder Nicht – Antritt von geplanten Urlauben), teilt sie das der EinrichtungsleiterIn mit. Die Änderung ist zu dokumentieren.

Die EinrichtungsleiterIn gibt der MA binnen 14 Tagen die Rückmeldung, ob der Änderungswunsch freigegeben wird.

Bei nachträglichen Änderungen des bereits freigegebenen Urlaubsplans gibt die EinrichtungsleiterIn den gesamten Urlaubsplan für alle MA erneut frei und stellt dessen Neuveröffentlichung ( in selber Form wie ursprüngli- cher Urlaubsplan) sicher.                                                                                                                          Beispiel: Urlaubsplanung in einer Muster -KBBE:  An der Wand in der KBBE ein Jahreskalender, in dem die vereinbarten Urlaube aller MA eingetragen ist. Die KPL macht nach abgeschlossener Urlaubsplanung ein Foto vom Kalender und legt dieses elektronisch ab. Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Urlaubsplan, korrigiert die KPL den Plan (wegstreichen, neu eintragen eines Urlaubs) und zeichnet die Änderung daneben mit ihrer Unterschrift/Kurzzeichen ab. Möchte eine MA einen Ausdruck des Urlaubsplans, druckt ihr die KPL ein Foto davon aus.

QMDokumente: Der Urlaubsplan stellt eine gültige Urlaubsvereinbarung zwischen der EinrichtungsleiterIn und den einzelnen MA dar.

Die im QM-Handbuch der VH zusätzlich zur Verfügung gestellten Doku- mente/Hilfsmittel (Abwesenheitsschein, EDV-Raster für Urlaubsplan,…) können zusätzlich verwendet werden, müssen jedoch nicht zur Anwendung kommen.

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