Muss ich „frei“ nehmen wenn Tagungen, Kunden/Kinder ausfallen

Nein

Einmal vereinbarter Dienstplan kann auch nur wieder im Einvernehmen geändert werden.

Das heißt:

Da die Weiterbildung/Tagung/Kundenbetreuung/Dienst vereinbart war und dann kurzfristig abgesagt wird – kannst du dich bei deiner Vorgesetzten AUSDRÜCKLICH ARBEITSBEREIT erklären. Wenn du das gemacht hast, dann kannst du die geplante Zeit als Arbeitszeit schreiben auch wenn sie keine Arbeit für dich hat.

2 Antworten zu “Muss ich „frei“ nehmen wenn Tagungen, Kunden/Kinder ausfallen

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