Nein!
Lt Angestelltengesetz ist die erforderliche Zeit bezahlt frei zugeben. Das heißt, wenn man einen Arzttermin bekommen hat, der in die Dienstzeit hineinfällt, dann muss man die erforderliche Zeit (inkl. Fahrtzeit) als Arbeitszeit angerechnet bekommen.
Mehr Infos dazu hier: Dienstverhinderung
2 Antworten zu “Muss ich einen Urlaubstag nehmen wenn ich zum Arzt muss?”