Mobile Datenerfassung im Mobilen Dienst

In vielen Einsatzstellen der Mobilen Dienste wird mit der Mobilen Datenerfassung (MDA) gearbeitet.

Was passiert mit den Daten, welche Daten werden gesammelt und verarbeitet, wer hat Einsichtsrecht usw.?

Das alles ist in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Die Betriebsvereinbarung ist unterschriftsfertig. Geschäftsführung und Betriebsrat haben vereinbart eine Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit (alles von der Dienstplanung bis Abrechnung) zu verhandeln. Bevor diese nicht fertig ist, unterschreiben wir die Betriebsvereinbarung zum MDA nicht.

Ein wichtiger Hinweis: Es heißt zwar immer ihr braucht keine Arbeitszeitaufzeichnung mehr führen, aber:

Der Betriebsrat rät dringend auch weiterhin die Arbeitszeit mitzuschreiben. Jede MitarbeiterIn kann zwar einen detaillierten Monatsbericht verlangen und muss ihn auch bekommen. Aber um kontrollieren zu können ob dieser auch stimmt, braucht es eine Arbeitszeitaufzeichnung.

5 Antworten zu “Mobile Datenerfassung im Mobilen Dienst

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