MitarbeiterInnenkasse

Auszug aus dem Regulativ:

………… Die Volkshilfe und ihre MitarbeiterInnen fördern diese Situation nicht, weil die betreuten Menschen mit ihren jeweiligen Betreuungsbeiträgen sämtliche Kosten für die erbrachten Leistungen abgelten. Die Ablehnung solcher Zuwendungen könnte aber von vielen Menschen als „Unhöflichkeit“ verstanden werden. Aus diesem Grund wird für die Kassenführung und Verwendung solcher Zuwendungen folgender Rahmen verbindlich festgelegt:

Die HL, SL ist dafür verantwortlich, dass alle MitarbeiterInnen wissen, wer die Mitarbeiterkasse verwaltet  bzw.  an wen die Zuwendungen zur Verbuchung zu übergeben sind.

In jedem SOZ, SZ  liegt eine verschließbare  MitarbeiterInnenkasse auf. Um Problemstellungen aufgrund mehrerer Zugriffsberechtigter vorzubeugen, ist ausschließlich ein/e MitarbeiterIn für die MitarbeiterInnenkasse verantwortlich.  ……….. Alle Zuwendungen sind direkt bei der/m Verantwortlichen abzugeben. ………. Dieses Kassenbuch ist in gebundener Form zu führen. ……….

Verwendung: Der/Die Leiterin der Einrichtung ist dafür verantwortlich, dass die Entscheidung über die Verwendung der Zuwendungen mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Dienstbesprechung getroffen …..

…..eine Verwendung ist ausschließlich für folgende Zwecke möglich:

1. Gemeinschaftsfördernde Aktivitäten: z.B. Grillabend, gemeinsam Essen gehen, gemeinsam Kegeln gehen, Wandertage, Konzerte etc.

2. Unterstützung von in Not geratenen Mitarbeiterinnen

3. Anschaffung von Hilfsmitteln und Arbeitsmitteln bzw. Materialien, welche nicht standartmäßig vom Betrieb zur Verfügung gestellt werden. (z.B. Gesundheitsschuhe, Kaffeemaschine etc.)

4. Auf Wunsch aller Mitarbeiterinnen, kann bei Karenzierung, Pensionierung, Geburtstagen oder Hochzeiten einzelner Mitarbeiterinnen ein gemeinsames Geschenk für diese(n) MitarbeiterIn erworben werden oder ein Zuzahlung zu freiwilligen Fortbildungen einzelner Mitarbeiterinnen geleistet werden.

6. Gesundheitsfördernde Maßnahmen für Mitarbeiterinnen (z.B. Massagen)

7. Weihnachtspackerl für alle Mitarbeiterinnen (Packerl mit z.B. Kaffee, Süßigkeiten etc.)

………

Willst du mehr wissen, melde dich bei deinem Betriebsrat!

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