Nein!
Die Dienstplanung und dass jede/r MitarbeiterIn ihre Sollarbeitszeit erreicht, das ist Aufgabe des Arbeitgebers.
Wenn unverschuldet Minusstunden entstanden sind (z.B. weil zuwenig eingeteilt, weil Kunden ausgefallen sind usw), dann ist die MitarbeiterIn nicht verpflichtet die Minusstunden einzuarbeiten oder dafür einen Urlaubstag oder Nachtguthabenstunden „hergeben“.
Am Ende des Durchrechnungszeitraum (MD = 3 Monate, SZ = 2 Monate, Kinderbetreuung am Ende des Monats) verfallen die Minusstunden.
Noch mehr darüber kannst du hier nach lesen Wenn der Chef keine Arbeit hat