Auf keinen Fall!!!
Alle müssen die Arbeitszeit so schreiben, wie man tatsächlich gearbeitet hat.
Wenn man das nicht so macht, ist das zum Einen eine Dokumentenfälschung (bei Kontrolle durch Arbeitsinspektorat muss der Arbeitgeber Strafe zahlen) und zum Anderen hat man bei einem Unfall das Problem, dass das nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird.
Ausserdem sind die Stunden über 10 Stunden (in der Kinderbetreuung über 8 Stunden) Überstunden und werden mit einem Zuschlag abgegolten. Schreibt man die Zeit an einem anderen Tag dazu, sind das in der Regel keine Überstunden und der Zuschlag fällt weg.