Sowohl erfreuliche als auch unerfreuliche Anlässe stellen ArbeitnehmerInnen vor die Frage: Muss mir der Arbeitgeber dafür frei geben? Wie lange bekomme ich frei und wird in dieser Zeit mein Entgelt weiterbezahlt?
Das gilt für Angestellte
Angestellte behalten den Anspruch auf Entgelt, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden für verhältnismäßig kurze Zeit verhindert sind, ihre Arbeit zu leisten. Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, die Angestellte aufzufordern einen anderen Arzt aufzusuchen der beispielsweise in der dienstfreien Zeit ordiniert. Die Dienstverhinderung muss dem Arbeitgeber so schnell wie möglich bekanntgegeben werden. Eine ausdrückliche Obergrenze für die Dauer der Verhinderung ist nicht festgesetzt. Zur Dienstverhinderung zählen auch die erforderlichen Wegzeiten (z.B. von der Arbeit zur Behörde, Arzt usw. und zurück). Diese Bestimmung ist zwingend – sie kann nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden.
Achte aber darauf, dass du eine Bestätigung dem Arbeitgeber vorlegen musst. Der Arbeitgeber kann eine Begründung verlangen, jedoch keine Diagnose
Es ist reicht aus, wenn du nur eine kurze Rückmeldung wie z.B. „Auf Grund von Schmerzen“, „keinen anderen Termin bekommen“, „es war dringend auf Grund einer Untersuchung“ oder ähnliches schreibst.