Ab 1. Jänner 2026 werden Pflegeberufe als Schwerarbeit anerkannt!
Alle Berufsgruppen mit Ausbildungen in den Berufsbildern PA, PFA oder DGKP nach dem GuKG (also auch Sozialbetreuer:innen mit PA-Ausbildung), werden aufgenommen.
Voraussetzung ist überwiegender Patient:innen-Kontakt (mehr als 50% des Arbeitsausmaßes).
Die neue Regelung gilt auch für Teilzeit-Beschäftigte, die zumindest im Ausmaß von 50% der Normalarbeitszeit in der Pflege arbeiten.
Die Versicherungszeiten während der Ausbildung werden für die Schwerarbeit berücksichtigt.
Die notwendige Anzahl von Schwerarbeitstagen wird von 15 auf 12 pro Monat gesenkt.
							



