Covid-Regelungen für Gesundheitsberufe

Die aktuelle Covid-19-Notmaßnahmenverordnung sieht vor, dass Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie in Kranken- und Kuranstalten wöchentlich auf das Vorliegen einer Corona-Infektion getestet werden. Andernfalls dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die jeweilige Einrichtung nicht betreten. Zusätzlich ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich. Nähere Informationen finden Sie hier.

Durch die steigenden Herausforderungen – insbesondere in der Corona-Krise – sind Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen immer öfter mit Situationen konfrontiert, die für Patientinnen und Patienten oder für sie selbst eine Gefährdung darstellen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gesetzlich dazu verpflichtet, jede Gefahr für die Sicherheit oder Ge­sundheit unverzüglich zu melden. Mit einer Gefährdungsmeldung an den Dienstgeber sollen sie auf Unzulänglichkeiten hinweisen, um auch selbst einer allfälligen Haftung vorzubeugen.

Liebe Grüße und bleib Gesund

dein Betriebsratsteam

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